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Datum/Zeit
Date(s) - 05/03/2018 - 06/03/2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
aqualux Wellness- & Tagungshotel

Kategorien


Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen im Vollstreckungsdienst und andere mit der Vollstreckung von Geldforderungen beauftragte Bedienstete, die interessiert sind, sich systematisch und fundiert das Vollstreckungsrecht anzueignen. Es werden allgemeine verwaltungsrechtliche und vollstreckungsrechtliche Grundkenntnisse vorausgesetzt.

Im Rahmen des zweitägigen Seminars wird das Rechtsgebiet der Vollstreckung vertieft und mit seinen Besonderheiten umfassend dargestellt. Das Seminar richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter bei Vollstreckungsbehörden sowie anderen Behörden und Körperschaften, die  bereits mit der Vollstreckung befasst sind und über entsprechende Erfahrungen verfügen. Auf die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung wird bei den einzelnen Themenschwerpunkten gründlich eingegangen.

Schwerpunkte:

  • Allgemeines zur Durchführung von Vollstreckungshandlungen, Ermittlungsmöglichkeiten
  • Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen
  • Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen: Abgrenzung der Bereiche bewegliches und unbewegliches Vermögen, Gesamtvermögen (Insolvenzverfahren)
  • Vollstreckung in bewegliche Sachen
  • Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft: Ablauf des Verfahrens, Haftbefehl, Auswertung des Vermögensverzeichnisses
  • Vollstreckung in Geldforderungen: Pfändung von Arbeitseinkommen; Pfändung von Bank- und Sparkassenguthaben; Pfändung von Sozialleistungsansprüchen; Pfändung sonstiger Geldforderungen
  • Besonderheiten bei der Vollstreckung von Geldbußen: Erzwingungshaft, Arbeitsauflagen bei Heranwachsenden
  • Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen: Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
  • Die Haftung für steuern und sonstige Abgaben: Übersicht über die häufigsten Haftungskriterien; Einzelfragen einer Inanspruchnahme Dritter
  • Das Insolvenzverfahren: die verschiedenen Verfahrensabschnitte, Anträge, Erklärungen, taktisches Vorgehen

Referent: Herr Peter Rothfuss

Stadtrechtsdirektor, Stadt Stuttgart

Eine Stornierung ist bis zum 20.02.2018 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).
Der Seminarpreis beinhaltet auch Unterkunft und Verpflegung. Eine Preisminderung ohne Übernachtung ist nicht möglich!

 

Seminar 2018/002 „Verwaltungsvollstreckung – Vollstreckung wegen Geldforderungen Anträge, Muster, Vordrucke – Vertiefungsseminar“

Buchung

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