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Datum/Zeit
Date(s) - 23/10/2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Gallushalle

Kategorien


Zielgruppe: Mitarbeiter von Vollstreckungsbehörden, die in der täglichen Praxis mit der Pfändung von Arbeitseinkommen in Berührung kommen.

Zum Programm:

Da das Arbeitseinkommen für die meisten Menschen die Grundlage der Lebensführung ist, hat der Gesetzgeber weitreichende Schutzvorschriften geschaffen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Schuldner wegen der Pfändung des Gläubigers sozialhilfebedürftig wird. Gleichzeitig soll aber dem Gläubiger der Zugriff auf den entbehrlichen Teil des Einkommens nicht verwehrt bleiben.

Benötigt der Schuldner Vollstreckungsschutz oder eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, ist eine Entscheidung der Vollstreckungsbehörde erforderlich.

Ebenso kann die Vollstreckungsbehörde am Einzelfall orientierte Maßnahmen ergreifen, um den Vollstreckungserfolg zu garantieren. Es können beispielsweise bei Multijobbern mehrere Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden und Angehörige des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit solchen Einzelfallentscheidungen sind alle Beschränkungen und Verbote, die nach den §§ 850 bis 852 der Zivilprozessordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, zu beachten.

Im Seminar werden die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften erläutert sowie aktuelle Probleme aus der täglichen Praxis aufgearbeitet und Lösungswege entwickelt.

 Schwerpunkte: 

  • Grundprinzip der Forderungspfändung
  • Aufgaben des Drittschuldners
  • Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitseinkommen
  • Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten
  • Zusammenrechnung bei Multijobbern
  • Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
  • Sonderregelungen bei der ZV bestimmter Forderungen
  • Das Pfändungsschutzkonto
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Fragen der Teilnehmer

 

 Dozent: Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach

Das Seminar findet in der Gallushalle, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg, statt und beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Der Seminarpreis beträgt für Mitglieder 150,00 € und für Nichtmitglieder 200,00 € pro Person und beinhaltet auch die Verpflegung. Bei diesem Seminar handelt es sich um einen Intensiv-Workshop, so dass die Teilnehmerzahl auf max. 25 Personen begrenzt ist.

Anmeldungen zu diesem Seminar erbitten wir bis spätestens 09.10.2018 über das Internet (siehe hierzu www.kassenverwalter.de; Landesverbände; Hessen; Fortbildung; Seminare). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied, Kollegin Gabriele Schmidtberger (Telefon 06428-707-155, Email-Adresse gabriele.schmidtberger@kassenverwalter.de) oder in Vertretung an Kollege Bernd Müller (Telefon 0661-102-1250, Email-Adresse bernd.mueller@kassenverwalter.de).

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 12.10.2018 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

 

Seminar 2018/005 „Praktikerseminar – Wie wird die Pfändung von Arbeitseinkommen erfolgreich?“

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.