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Datum/Zeit
Date(s) - 04/09/2019
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Gallushalle

Kategorien


Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalkassen/Vollstreckungsstellen

Zum Programm:

In dem eintägigen Seminar wird das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung nach § 27 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz ausführlich erläutert. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung, sowie die Auskunfts- und Eintragungsverfahren in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht umfassend vorgestellt und veranschaulicht.

Schwerpunkte:

 ➢ Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Durchführung des Abnahmeverfahrens Vermögensauskunft

➢ aktuelle Rechtsprechung zur Vermögensauskunft / Zusatzfragen über den amtlichen Vordruck hinaus

➢ Verzeichnisse des zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG) > Voraussetzungen für die Meldung

➢ technische und personelle Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft und Anpassung der Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung

➢ Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis

➢ Weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung

➢ Anregungen und Erfahrungsaustausch

Referent:

Uwe Fischer, Landesvorsitzender des Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. – Landesverband Niedersachen

Das Seminar findet in der Gallushalle, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg, statt und beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Der Seminarpreis beinhaltet auch die Verpflegung.

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 23.08.2019 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

 

Seminar 2019-005 “Abnahme der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung – vom Verfahren bis zum Vollstreckungserfolg”

Buchung

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