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Datum/Zeit
Date(s) - 06/03/2019 - 07/03/2019
Ganztägig

Veranstaltungsort
Landgasthof Hotel Hess

Kategorien


Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalkassen

Zum Programm:

In diesem zweitägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Die Stellung der Kommune als Gläubigerin im Insolvenzverfahren wird beleuchtet.

Das Insolvenzverfahren wird mit seinen unterschiedlichen rechtlichen Abschnitten dargestellt und die einzelnen Phasen mit ihren Rahmenbedingungen, angelehnt an die im Jahr 2014 erfolgte Gesetzesänderung dargestellt und erläutert.

Jeder Gläubiger des Insolvenzschuldners und des Insolvenzverwalters hat eine gesetzlich bestimmte rechtliche Stellung. Diese wird aufgezeigt und die sich hieraus ergebenden verfahrensrelevanten Aufgaben werden zusammengetragen.

Die Forderungen der Kommunen werden insolvenzrechtlich qualifiziert und die sich hieraus für die Kommunen ergebenden Konsequenzen dargestellt.

Anhand der zum 05.04.2017 erfolgten Änderung der Anfechtung wird dieses Themengebiet aufgearbeitet.

Schwerpunkte:

Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren

    • Außergerichtlicher Einigungsversuch
    • Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
    • Ablauf der Verfahrensschritte
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Stellung der Beteiligten
    • Restschuldbefreiung

Darstellung an den Neuerungen vom 01.07.2014

  • Zeitlicher Rahmen
  • Insolvenzplanverfahren
  • Beteiligung der Gläubiger

Forderungen der Kommunen

  • Insolvenzforderungen
  • Masseforderungen
  • Absonderungsrechte
  • Neuforderungen
  • Wie macht die Kommune ihre Rechte wirksam geltend?

Neuerungen des Anfechtungsrechts zum 05.04.2017

  • Durchführung der Anfechtung
  • Möglichkeiten der Kommune einer Anfechtung zu begegnen

Referentin: Dipl.-Rpfl’in (FH) Uta Schneider

Das Zweitagesseminar findet im Landgasthof Hotel Hess, Geistalstraße 8 in Neuenstein-Aua statt und beginnt am 06.03.2019 um 9.00 Uhr und endet am 07.03.2019 gegen 16.00 Uhr. Der Seminarpreis beträgt für Mitglieder 230,00 € und für Nichtmitglieder 300,00 € pro Person und beinhaltet auch Unterkunft und Verpflegung. Eine Preisminderung ohne Übernachtung ist nicht möglich! Bitte teilen Sie uns jedoch mit, falls Sie nicht übernachten, damit das Hotel besser planen kann.

Anmeldungen zu diesem Seminar erbitten wir bis spätestens 15.02.2019 über das Internet (siehe hierzu www.kassenverwalter.de; Landesverbände; Hessen; Fortbildung; Seminare). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied, Kollegin Gabriele Schmidtberger (Telefon 06428-707-155, Email-Adresse gabriele.schmidtberger@kassenverwalter.de) oder in Vertretung an Kollege Bernd Müller (Telefon 0661-102-1250, Email-Adresse bernd.mueller@kassenverwalter.de).

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 22.02.2019 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

2019/002 „Insolvenzrecht für Praktiker“ +++ Achtung Wiederholungsseminar +++

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.