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Datum/Zeit
Date(s) - 08/03/2016 - 09/03/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
CPH Hotel Seeblick Hotel A7 GmbH

Kategorien


1. Tag: 08.03.2016

Die Durchsetzung von Forderungen in der Immobiliarvollstreckung ist ein umfangreiches und kompaktes Thema, mit dem sich die Städte und Gemeinden zunehmend beschäftigen müssen. Keine Kommune kann es sich mehr leisten, unbezahlte Forderungen einfach abzuschreiben. Besonders im Bereich der Immobiliarvollstreckung sind Kenntnisse des Verfahrensrechts und der aktuellen Rechtsprechung wichtig, um in der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse zu erzielen und das vom Gesetzgeber eingeräumte und seit dem 01.01.2013 erweiterte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend nutzen zu können. In dem Seminar wird das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung eingehend erläutert. Außerdem soll auf die wichtigen Verfahrensschritte „Antragstellung“, „Anmeldung“ und „Terminwahrnehmung“ ausführlich eingegangen werden.

Die Mitarbeiter werden angeleitet, selbst Versteigerungsanträge zu stellen, Anmeldungen vorzunehmen und die Kommune im Zwangsversteigerungstermin erfolgreich zu vertreten. Da an Stelle einer Zwangsversteigerung immer mehr Immobilien entweder vom Eigentümer oder vom Insolvenzverwalter freihändig veräußert werden, soll die Verfahrensweise der Kommune in solchen Fällen geklärt werden.

Schwerpunkte:

  • Das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung
    • Anmeldung oder Betreiben – Was ist besser?
    • Das Kostenrisiko im Zwangsversteigerungsverfahren
    • Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung
    • Verhalten im Versteigerungstermin
    • Freihändiger Verkauf der Immobilie

Erfahrungsaustausch

Referent

Dipl.-Rechtspfleger Rainer Goldbach Fachberater für Vollstreckungsrecht im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V.

2. Tag: 09.03.2016

Der Referent stellt die Grundlagen der Insolvenzordnung unter besonderer Berücksichtigung der Folgen verschiedener Verfahren für öffentliche Gläubiger dar. Dabei werden insbesondere die Einordnung der Forderungen in Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten beleuchtet sowie deren Anmeldung und Geltendmachung im Verfahren. Auch Aus- und Absonderungsrechte werden behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Anfechtung nach der InsO, die der Referent anhand der aktuellen Rechtsprechung des BFH und des Referentenentwurfs zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts vom 16. März 2015 erläutern wird. Strategien zur Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen runden den Vortrag ab.

Referent

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der Fachschule für Ökonomie und Management Essen

 

Hinweise:

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung ist bis zum 01.03.2016 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 80% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Seminar I: „Geltendmachung kommunaler Forderungen im Zwangsversteigerungsverfahren“ und „Insolvenzrecht: Forderungsanmeldung, Aus- und Absonderung und Anfechtung“

Buchung

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