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Datum/Zeit
Date(s) - 01/06/2021
13:30 - 15:30

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Ein wichtiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner. Was bedeutet das für den Insolvenzgläubiger? Unter welchen Voraussetzungen erlangt der Schuldner Restschuldbefreiung und welche Möglichkeiten hat der Gläubiger, seine Forderung über die InsO hinaus noch zu verfolgen? Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gab es zahlreiche Änderung zu dem Thema, die vorgestellt werden.

Schwerpunkte des Web-Seminars:

  • Wie erlangt der Schuldner Restschuldbefreiung?
  • Welche Forderungen sind davon betroffen?
  • Was kann der Gläubiger tun, um die Versagung zu erreichen?
  • Wie kommt es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung?
  • Was sind die Auswirkungen?
  • Was ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch vollstreckbar?

Dozentin: Uta Goldbach, Dipl.-Rpflin. (FH), Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz

Allgemeine Bedingungen
Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 24.05.2021 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Web-Seminar 2021/06 “Die Reform der Verbraucherinsolvenz – Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit”

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.