Datum/Zeit
Date(s) - 05/02/2025
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Altstadthotel Arte, Fulda
Kategorien
Seminar HE-002/2025 – „Kommunale Forderungen in der Immobiliarvollstreckung“
Dozenten:
Dipl.-Rpfl.’in Uta Goldbach – Bundesministerium der Justiz
Prof. Dipl.-Rpfl. Rainer Goldbach – Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Veranstaltungsart:
Präsenz-Seminar
Veranstaltungsort:
Altstadthotel Arte
Doll 2-4, 36037 Fulda
Datum und Zeit:
05.02.2025
09.00 – 16.00 Uhr (inkl. Pausen)
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 150,00 EUR und für Nichtmitglieder 230,00 EUR.
Zum Programm:
Wie wichtig es für die Kommunen ist, ihre Forderungen möglichst zeitnah zu vollstrecken, zeigt sich u.a. dann, wenn es darum geht, sog. „öffentliche Grundstückslasten“ (z.B. Grundsteuern, Erschließungsbeiträge, Kanal- und Wasseranschlussbeiträge, Grundstücksanschlusskosten, Straßenanliegerbeiträge und grundstücksbezogene Gebühren, wie Müllabfuhr sowie Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühren) zu vollstrecken. Dabei kann es sich schnell um Summen handeln, die im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich liegen.
In der Immobiliarvollstreckung hat die Gemeinde bei diesen Forderungen zwei (bei den Grundsteuern) bzw. vier Jahre Zeit, um sie erfolgreich durchzusetzen. Verpasst es die Gemeinde, innerhalb dieser Zeitspanne einen Antrag auf Zwangsversteigerung zu stellen oder einem bereits für einen Dritten angeordneten Verfahren rechtzeitig beizutreten, ist dies in aller Regel mit einem Forderungsverlust gleichzusetzen.
Immer wieder ist festzustellen, dass Kommunen öffentliche Lasten niederschlagen, weil diese nach deren Auffassung nicht zu realisieren sind, oder weil eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolglos verlaufen ist.
Der Erfolg der Immobiliarvollstreckung ist abhängig von einer gehörigen Portion von Fachwissen inklusive der Kenntnis des Zwangsversteigerungsgesetzes sowie der Fähigkeit, sich in bestimmten Fällen taktisch richtig zu verhalten.
Methoden:
Vortrag mit Powerpoint-Präsentation, Diskussion
Schwerpunkte:
- Was ist Immobiliarvollstreckung?
- Rangklassen des ZVG
- Anordnung des Verfahrens
- Schuldnerschutz und Einstweilige Einstellung
- Anmeldung und geringstes Gebot
- Der Versteigerungstermin
- Der Zuschlag
- Erlösverteilung und Abwicklung
- Kosten des Verfahrens
Teilnahmebedingungen:
In der Teilnahmegebühr sind auch die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen und Seminarverpflegung enthalten.
Nach Anmeldeschluss (ca. sechs Tage vor dem Seminar) erhalten die angemeldeten Teilnehmenden eine Einladung mit allen Informationen per E-Mail.
Sollten Sie Übernachtungen davor oder danach benötigen (z.B. nach vorhergehender Teilnahme an dem Seminar HE-001/2025), sind diese von Ihnen selbst zu organisieren!
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Anmeldeverfahren und allgemeine Teilnahmebedingungen:
Anmeldungen zu den Seminaren erbitten wir bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung, ausschließlich über das untenstehende Buchungsformular.
Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind – melden Sie sich daher bitte frühzeitig an!
Sollte das gewünschte Seminar bereits ausgebucht sein, setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste.
Veranstalter dieses Seminars ist der Landesverband Hessen e.V. – Teilnehmer aus anderen Bundesländern sind aber herzlich willkommen! Auch hier berücksichtigen wir Ihre Mitgliedschaft im Fachverband bei der Teilnahmegebühr. Die rechtlichen Grundlagen in den Seminaren beziehen sich jedoch auf das hessische Recht, sofern es beim jeweiligen Thema Unterschiede bei den Rechtsgrundlagen der Bundesländer gibt.
Bei Fragen zu den Fortbildungen des Landesverbandes Hessen wenden Sie sich bitte an unsere Vorstandsmitglieder:
- Tina Bartmann, Tel.: 06062/70-237, Mail: tina.bartmann@kassenverwalter.de oder
- Isabel Gerhold, Tel.: 06102/241211, Mail: isabel.gerhold@kassenverwalter.de
Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website oder der Facebook-Seite). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.
Stornobedingungen:
Die Anmeldung ist verbindlich! Eine kostenfreie Stornierung ist bis 1 Woche vor Beginn des Seminars möglich. Wenden Sie sich hierzu direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).
Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn müssen wir leider 100 % der Gebühr berechnen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.
Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).
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Wichtige Hinweise zum Buchungsformular – bitte beachten, da die hier erfassten Daten automatisiert verarbeitet werden:
- Vor- und Nachname (Teilnehmer): Bitte geben Sie den vollen Vor- und Nachnamen des Teilnehmenden an. Die Angabe hier landet genauso auf der Teilnahmebescheinigung.
- E-Mail-Adresse (Teilnehmer): Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden und NICHT einer anderen anmeldenden Person. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung und Teilnahmebescheinigung erhalten Sie an diese Mailadresse. Dies gilt nur für “Gast”-Bucher – wenn Sie auf unserer Homepage angemeldet sind, sehen Sie dieses Feld gar nicht und es wird automatisch die in den Anmeldedaten hinterlegte Mailadresse verwendet.
- Sollten Sie eine weitere Buchungsbestätigung (z.B. für Personalämter oder Führungskräfte) an eine weitere E-Mail-Adresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
- Rechnung: Beim Namen der Kommune und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre korrekte Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt automatisiert per E-Mail als PDF an die hier eingetragen E-Mail-Adresse (Rechnung). Hierbei wird die Rechnungsanschrift automatisiert aus den hier erfassten Daten übernommen.
- Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.
Vielen Dank!!!