Datum/Zeit
Date(s) - 29/10/2025
9:00 - 12:00
Veranstaltungsort
Web-Seminar
Kategorien
Seminar HE-016/2025 – „Workshop Dienstanweisung“ – nach der neuen GemHKVO ab 2026
Dozentin:
Tina Bartmann – Gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK), Leiterin des Fachbereichs Kreiskasse beim Odenwaldkreis.
Stv. Landesvorsitzende des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Landesverband Hessen e.V., Koordinatorin Fortbildung
Veranstaltungsart:
Web-Seminar
Datum und Zeit (2 Termine zur Auswahl):
29.10.2025
09.00 – 12:00 Uhr (inkl. Pause)
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 50,00 EUR und für Nichtmitglieder 80,00 EUR.
Zielgruppe:
Beschäftigte im kommunalen Kassen- und Rechnungswesen, die mit der Erstellung von Dienstanweisungen betraut sind.
Zum Programm:
Die neue GemHKVO vereint ab 2026 die bisherige GemKVO mit der bisherigen GemHVO. Viele Detailregelungen aus dem Kassenrecht wurden hierbei aus der Verordnung gestrichen und sind künftig vor Ort individuell in einer Dienstanweisung zu regeln.
§ 41 der neuen GemHKVO listet detailliert auf, welche Themen künftig verpflichtend in einer Dienstanweisung geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber hat ergänzend hierzu eine Muster-Dienstanweisung entwickelt.
Darüber hinaus hat Tina Bartmann für den Fachverband der Kommunalkassenverwalter Landesverband Hessen e.V. ein weiteres Muster entwickelt, welches konkrete Formulierungsbeispiele (insbesondere für kleinere Kommunen) enthält.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Dienstanweisung und die beiden Muster-Dienstanweisungen werden in diesem Workshop vorgestellt und zur Verfügung gestellt.
In einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch wollen wir uns gegenseitig Hilfestellungen zum Erstellen der Dienstanweisung geben. Frau Bartmann teilt hierbei natürlich auch Ihre persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema mit den Teilnehmenden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei einer Dienstanweisung um eine sehr individuelle Sache handelt! Überall sind die örtlichen Gegebenheiten anders. Daher können wir hier nur Tipps und Formulierungsbeispiele geben, die Ihnen die Arbeit hoffentlich erleichtern, aber leider nicht ganz abnehmen werden.
Schwerpunkte:
- Vorstellung der Pflichtinhalte einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO
- Vorstellung der Muster-Dienstanweisung des Gesetzgebers zu § 41 GemHKVO
- Vorstellung der Muster-Dienstanweisung des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Landesverband Hessen e.V.
- Praktische Tipps und Erfahrungsaustausch
Hinweis:
Dieses Seminar wird im 2. Halbjahr 2025 zweimal angeboten. An beiden Terminen findet das gleiche Seminar statt. Bitte melden Sie sich nur für einen der beiden Termine an!
Dieses Web-Seminar beschäftigt sich nur mit dem Thema Dienstanweisung. Bitte besuchen Sie die Info-Veranstaltung zum neuen Kassenrecht vom jeweiligen Vortag, wenn Sie mehr zum neuen Kassenrecht im Allgemeinen lernen wollen (HE-009/2025 oder HE-015/2025). Für Neu- und Quereinsteiger empfiehlt sich das Grundlagen-Präsenz-Seminar am 03. oder 04.09.2025 (HE-012/2025 oder HE-013/2025).
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der neuen GemHKVO noch um einen Entwurf handelt und dieser bis zur Schulung möglicherweise auch noch nicht verabschiedet sein wird! Wesentliche Änderungen werden zwar nicht erwartet, sind aber möglich! Sollte es zu Änderungen kommen, werden diese den Teilnehmern im Nachgang schriftlich erläutert.
Teilnahmebedingungen:
Das Web-Seminar findet über bbbserver.de mit BigBlueButton statt. Sie benötigen nur eine Internetverbindung und einen Web-Browser.
Nach Anmeldeschluss (ca. sechs Tage vor dem Seminar) erhalten die angemeldeten Teilnehmenden den Zugangs-Link per E-Mail.
Wenn Sie zum ersten Mal an einem unserer Web-Seminare teilnehmen und zum ersten Mal bbbserver.de mit BigBlueButton nutzen, fragen Sie bitte Ihre IT-Abteilung, ob die Nutzung problemlos möglich ist. Manchmal verhindern Firewall-Einstellungen die Nutzung! Private Endgeräte haben in der Regel keine Probleme. Eine Teilnahme ist auch per Tablet oder Smartphone möglich. Falls Sie kein Headset oder Lautsprecher zur Verfügung haben, können Sie die Tonverbindung auch per Telefon herstellen.
Stornobedingungen für Web-Seminare:
Die Anmeldung ist verbindlich!
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zum 21.10.2025 um 24 Uhr möglich. Wenden Sie sich hierzu direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).
Bei einer Stornierung nach den o.g. Fristen müssen wir leider 100 % der Teilnahmegebühr berechnen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.
Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).
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Anmeldeverfahren und allgemeine Teilnahmebedingungen:
Anmeldungen zu den Präsenz-Seminaren erbitten wir bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, zu den Web-Seminaren bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind – melden Sie sich daher bitte frühzeitig an!
Sollte das gewünschte Seminar bereits ausgebucht sein, setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste.
Veranstalter dieses Seminars ist der Landesverband Hessen e.V. – Teilnehmer aus anderen Bundesländern sind aber herzlich willkommen! Auch hier berücksichtigen wir Ihre Mitgliedschaft im Fachverband bei der Teilnahmegebühr. Die rechtlichen Grundlagen in den Seminaren beziehen sich jedoch auf das hessische Recht, sofern es beim jeweiligen Thema Unterschiede bei den Rechtsgrundlagen der Bundesländer gibt.
Bei Fragen zu den Fortbildungen des Landesverbandes Hessen wenden Sie sich bitte an unsere Vorstandsmitglieder:
Tina Bartmann, Tel. neu: 06062/6014-2370 (ab sofort nutzbar), Tel. alt: 06062/70-237 (nur noch bis Ende 2025), Mail: tina.bartmann@kassenverwalter.de
oder
Isabel Gerhold, Tel.: 06102/241211, Mail: isabel.gerhold@kassenverwalter.de
Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website oder der Facebook-Seite). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.
Allgemeine Stornobedingungen:
Die Anmeldung ist verbindlich!
- Stornofristen für Präsenzseminare:
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung müssen wir leider 70 % der Teilnahmegebühr berechnen. Bei einer Stornierung danach müssen wir leider 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Hiervon können wir leider keine Ausnahme machen, da uns die Seminarhotels meist sogar noch höhere Stornogebühren in Rechnung stellen.
- Stornofristen für Web-Seminare:
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung danach müssen wir leider 100 % der Teilnahmegebühr berechnen.
Wenden Sie sich für Stornierungen direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.
Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).
Wichtige Hinweise zum Buchungsformular – bitte beachten!
- Teilnehmer: Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
- Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
- Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre korrekte Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt automatisiert per E-Mail mit den angegebenen Daten an die genannte Rechnungs-E-Mail-Adresse.
- Sollten Sie eine weitere Buchungsbestätigung (z.B. für Personalämter oder Führungskräfte) an eine weitere E-Mail-Adresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
- Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.
Vielen Dank!!!
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