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Datum/Zeit
Date(s) - 26/11/2025 - 27/11/2025
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Maritim Hotel am Schloßgarten Fulda

Kategorien


Seminar HE-019/2025 (2-tägig) – „Praktiker-Workshop zur Zwangsvollstreckung“

 

Dozenten:

Dipl.-Rpfl.’in Uta Goldbach – Bundesministerium der Justiz

Prof. Dipl.-Rpfl. Rainer Goldbach – Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

 

Veranstaltungsart:

2-tägiges Präsenz-Seminar mit Übernachtung und gemeinsamen Abendessen

 

Veranstaltungsort:

Maritim Hotel am Schlossgarten Fulda

Pauluspromenade 2

36037 Fulda

 

Datum und Zeit:

26. und 27.11.2025

jeweils 09.00 – 16.00 Uhr (inkl. Pausen)

 

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 395,00 EUR und für Nichtmitglieder 580,00 EUR.

 

Zum Programm:

In den letzten Jahren sind im Zwangsvollstreckungsrecht zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die ein Umdenken bei den Gläubigern erfordern. Natürlich hat sich auch die Rechtsprechung auf allen Gebieten der Zwangsvollstreckung weiterentwickelt.

Wachsende Bedeutung erlangt auch die Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz des Schuldners. Die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt gegen wen noch Forderungen durchsetzen kann, stellt sich immer häufiger. Die Geltendmachung von grundstücksbezogenen Forderungen in der Insolvenz des Grundstückseigentümers stellt die kommunale Kasse ebenfalls vor besondere Herausforderungen.

In dem Workshop werden aktuelle Probleme aus der täglichen Praxis aufgearbeitet und Lösungswege entwickelt. Die gesetzlichen Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht werden behandelt.

Dazu haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihre Themenwünsche in Form von Praxisfällen einzubringen. Die Vorschläge sollten bitte bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

 

Schwerpunkte:

  • Die Lohnpfändung unter dem Aspekt neuer Pfändungsfreigrenzen
  • Geltendmachung von Forderungen in der Insolvenz des Schuldners
  • Das Absonderungsrecht der Kommune und die Durchsetzung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung
  • Fragen aus der Praxis

 

Hinweis zu Ihren Praxisfällen:

Bitte reichen Sie Ihre Praxisfälle bis spätestens 24.10.2025 ein, damit eine ordentliche Ausarbeitung bis zum Seminar stattfinden kann! Senden Sie hierzu einfach eine Mail an tina.bartmann@kassenverwalter.de.

 

Teilnahmebedingungen:

In der Teilnahmegebühr sind auch die Kosten für eine Übernachtung mit Frühstück, ein gemeinsames Abendessen am ersten Tag sowie Mittagessen und Seminarverpflegung an beiden Seminartagen enthalten.

Nach Anmeldeschluss (ab ca. 14 Tage vor dem Seminar) erhalten die angemeldeten Teilnehmenden eine Einladung mit allen Informationen per E-Mail.

Dieses Seminar kann nur 2-tägig als Gesamtpaket inklusive der einen Übernachtung und dem Abendessen gebucht werden.

Sollten Sie weitere Übernachtungen davor oder danach benötigen, sind diese von Ihnen selbst zu organisieren! Wir haben kein entsprechendes Zimmerkontingent und auch keine Sonderkonditionen.

 

Stornobedingungen für Präsenzseminare:

Die Anmeldung ist verbindlich!

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zum 11.11.2025 um 16 Uhr möglich. Wenden Sie sich hierzu direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).

Bei einer Stornierung nach dem 11.11.2025 um 16 Uhr müssen wir leider 70 % der Teilnahmegebühr berechnen. Bei einer Stornierung nach dem 18.11.2025 um 16 Uhr müssen wir leider 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Hiervon können wir leider keine Ausnahme machen, da uns die Seminarhotels vergleichbare oder sogar höhere Stornogebühren in Rechnung stellen.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.

Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).

 

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Anmeldeverfahren und allgemeine Teilnahmebedingungen:

Anmeldungen zu den Präsenz-Seminaren erbitten wir bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, zu den Web-Seminaren bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung.

Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind – melden Sie sich daher bitte frühzeitig an!

Sollte das gewünschte Seminar bereits ausgebucht sein, setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste.

Veranstalter dieses Seminars ist der Landesverband Hessen e.V. – Teilnehmer aus anderen Bundesländern sind aber herzlich willkommen! Auch hier berücksichtigen wir Ihre Mitgliedschaft im Fachverband bei der Teilnahmegebühr. Die rechtlichen Grundlagen in den Seminaren beziehen sich jedoch auf das hessische Recht, sofern es beim jeweiligen Thema Unterschiede bei den Rechtsgrundlagen der Bundesländer gibt.

Bei Fragen zu den Fortbildungen des Landesverbandes Hessen wenden Sie sich bitte an unsere Vorstandsmitglieder:

Tina Bartmann, Tel. neu: 06062/6014-2370 (ab sofort nutzbar), Tel. alt: 06062/70-237 (nur noch bis Ende 2025), Mail: tina.bartmann@kassenverwalter.de

oder

Isabel Gerhold, Tel.: 06102/241211, Mail: isabel.gerhold@kassenverwalter.de

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website oder der Facebook-Seite). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

 

Allgemeine Stornobedingungen:

Die Anmeldung ist verbindlich!

  1. Stornofristen für Präsenzseminare:

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung müssen wir leider 70 % der Teilnahmegebühr berechnen. Bei einer Stornierung danach müssen wir leider 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Hiervon können wir leider keine Ausnahme machen, da uns die Seminarhotels meist sogar noch höhere Stornogebühren in Rechnung stellen.

  1. Stornofristen für Web-Seminare:

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung danach müssen wir leider 100 % der Teilnahmegebühr berechnen.

Wenden Sie sich für Stornierungen direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.

Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).

 

Wichtige Hinweise zum Buchungsformular – bitte beachten!

  • Teilnehmer: Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
  • Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
  • Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre korrekte Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt automatisiert per E-Mail mit den angegebenen Daten an die genannte Rechnungs-E-Mail-Adresse.
  • Sollten Sie eine weitere Buchungsbestätigung (z.B. für Personalämter oder Führungskräfte) an eine weitere E-Mail-Adresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
  • Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.

Vielen Dank!!!

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HE-019/2025 – „Praktiker-Workshop zur Zwangsvollstreckung“ (2-tägig)

Buchung

Ticket-Typ Preis Plätze
Mitglieder €395,00
Nicht-Mitglieder €580,00