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Datum/Zeit
Date(s) - 31/10/2019
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Gallushalle

Kategorien


Zielgruppe:

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von kommunalen Kassen, die bereits das Grundseminar „Insolvenzrecht“ besucht haben.

Zum Programm:

Rechtshandlungen, welche im Vorfeld der Insolvenz erfolgt sind und vom Insolvenzverwalter im Verfahren durch die Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO zugunsten der Insolvenzmasse rückgängig gemacht werden können, stellen in der Praxis eine große Herausforderung dar.

In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen dieser Anfechtungsmöglichkeiten beleuchtet und die Hintergründe erläutert.

Besonderes Augenmerk liegt auf den Handlungsalternativen im Vorfeld um Anfechtungstatbestände erst gar nicht zu begründen. Ebenso werden Sie mit den Möglichkeiten vertraut gemacht, eventuell ungerechtfertigte Anfechtungen zu erkennen. Sie lernen das Prozessrisiko einzuschätzen und adäquat auf die Geltendmachung durch den Insolvenzverwalter zu reagieren.

Es werden Ihnen die wegweisenden und aktuellen Rechtsprechungen zu diesem Themenkreis dargestellt.

Schwerpunkte: 

  • Rechtlicher Input als Basis
  • Verknüpfung mit der täglichen Arbeit
  • Aufzeigen von risikoreichen Handlungsfeldern
  • Umgang mit erfolgten Anfechtungen
  • Absonderungsrechte und Anfechtung
  • Rechtsprechung

Referentin: Dipl. Rpfl.‘ in (FH) Uta Schneider

Das Seminar findet in der Gallushalle, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg, statt und beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Der Seminarpreis beinhaltet auch die Verpflegung.

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 18.10.2019 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

Seminar 2019-006 “Spezialseminar – Anfechtung nach der Insolvenzordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Kassen”

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.