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Datum/Zeit
Date(s) - 30/09/2020
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Gallushalle

Kategorien


Zum Programm:

Die Zwangsvollstreckung in Forderungen wird von den Vollstreckungsbehörden häufig und mit großem Erfolg durchgeführt.

Nicht selten gelingt es beispielsweise mit einer Kontenpfändung, den Schuldner zu Verhandlungen oder zur Kooperation zu bewegen, denn gerade die Zwangsvollstreckung in Konten oder Arbeitseinkommen ist ein wirkungsvolles Druckmittel.

Um die vielfältigen Instrumente des Vollstreckungsrechts voll nutzen zu können, muss man sie kennen. In diesem Seminar wird vor allem darauf eingegangen, wie die Vollstreckungserfolge bei Kontenpfändung und Pfändung von Arbeitseinkommen optimiert werden können.

Außerdem wird dargestellt, welchen Pfändungsschutz die Vollstreckungsbehörde dem Schuldner gewähren muss. Zudem werden die wichtigsten aktuellen Gerichtsentscheidungen zur Forderungspfändung vorgestellt.

Themenschwerpunkte:

  • Kontopfändung und Pfändungsschutzkonto
  • Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen
  • (Nicht-)Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten
  • Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde zum Pfändungsschutz nach §§ 850-852 ZPO
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Forderungspfändung

Methoden:
Vortrag mit Powerpoint-Präsentation, Diskussion

Dozent: Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach

Das Seminar findet in der Gallushalle, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg, statt und beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Der Seminarpreis beinhaltet auch die Verpflegung.

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 22.09.2020 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

Das Seminar findet unter besonderen Hygienebedingungen statt. Das Hygienekonzept der Gallushalle erhalten Sie mit den Seminarunterlagen.

Seminar 2020-03 „Besonderheiten der Forderungspfändung“

Buchung

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