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Datum/Zeit
Date(s) - 27/08/2024
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Sporthotel/Sportschule Grünberg

Kategorien


Dozent: Eric Hornickel

Langjähriger Kassenverwalter und Leiter der Vollstreckungsbehörde der “Finanzservicestelle Freudenberg” – Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Freudenberg und der Gemeinde Wilnsdorf (beide NRW). Zuvor auch langjähriger Kassenverwalter in einer rheinland-pfälzischen Kommune. Momentan stellv. Amtsleiter des Haupt- und Personalamtes. Dozententätigkeiten bei verschiedenen Bildungsträgern mit den Schwerpunkten: Verwaltungsvollstreckung, Insolvenzrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Lehrbeauftragter an einem kommunalen Studieninstitut für das Fachgebiet Allgemeines Verwaltungsrecht. Langjährige Aufgabenschwerpunkte u. a. im Bereich der Verwaltungsvollstreckung (Innen- und Außendienst), der Insolvenzsachbearbeitung, des Zwangsversteigerungsverfahrens sowie im Bereich des Kassenrechts.

 

Veranstaltungsart:

Präsenz-Seminar

 

Veranstaltungsort:

Sporthotel Grünberg

Am Tannenkopf 1, 35305 Grünberg

 

Datum und Zeit:

27.08.2024

09.00 – 16.00 Uhr (inkl. Mittagspause)

 

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 150,00 EUR und für Nichtmitglieder 230,00 EUR.

Der Seminarpreis beinhaltet auch die Verpflegung.

 

Ziele des Seminars:

Mitarbeiter*innen, ohne verwaltungsrechtliche Ausbildung, sehen sich immer wieder mit den aufwendigen, komplexen und schwierigen Aufgaben einer kommunalen Vollstreckungsbehörde konfrontiert. Hierbei ist es hilfreich, verwaltungsrechtliche Vorgänge zu verstehen und die angeordneten Vollstreckungsmaßnahmen entsprechend, verwaltungsrechtlich, einordnen zu können.

So werden beispielsweise Fragen geklärt wie: Ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein Verwaltungsakt? Und wenn ja, welche Anforderungen sind an diese Verfügung zu stellen? Wie kann sich der Vollstreckungsschuldner gegen die Verfügung wehren? Ist eine durchgeführte Sachpfändung im Vergleich zur Forderungspfändung ein Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

Erlernen Sie in diesem Seminar ein solides, einführendes Wissen in die verwaltungsrechtliche Materie, um so einen erleichterten Einstieg in die anspruchsvolle und aufwendige Rechtsmaterie zu begründen.

 

Methodik:

Vortrag, Diskussionen, Beispiele und Übungsfälle

Bitte einschlägige Gesetzestexte mitbringen!

 

Schwerpunkte:

  • Definierung von Verwaltungsakten
  • Ausgewählte Punkte der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten
  • Bestimmungen von Vollstreckungsmaßnahmen als Verwaltungsakt respektive Realakt
  • Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen
  • Das pflichtgemäße Ermessen in der Verwaltungsvollstreckung
  • Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Verwaltungsvollstreckung

 

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Anmeldeverfahren und -bedingungen

Anmeldungen zu den Seminaren erbitten wir bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung, ausschließlich über das untenstehende Buchungsformular.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied Tina Bartmann

Tel.: 06062/70-237, Mail: tina.bartmann@kassenverwalter.de

Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind – auch bei den Online-Angeboten!

Melden Sie sich daher bitte frühzeitig an.

 

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

 

Stornobedingungen

Die Anmeldung ist verbindlich!

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 1 Woche vor Beginn des Seminars möglich. Wenden Sie sich hierzu direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).

Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn müssen wir leider 100 % der Gebühr berechnen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.

Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).

 

Hinweis zum Buchungsformular

  • Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
  • Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
  • Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
  • Sollten Sie die Buchungsbestätigung oder die Rechnung an eine andere E-Mailadresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
  • Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.

Vielen Dank!

Seminar HE-009/2024 „Verwaltungsrecht für die Vollstreckungsbehörde“

Buchung

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