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Datum/Zeit
Date(s) - 14/11/2024
9:00 - 17:00

Veranstaltungsort
Gallushalle Grünberg

Kategorien


Dozent: Uwe Fischer

Fachdozent für Vollstreckungsrecht, Rhetorik & Körpersprache, ehemaliger Landesvorsitzender des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter – Landesverband Niedersachen e.V.

 

Veranstaltungsart:

Präsenz-Seminar

 

Veranstaltungsort:

Gallushalle

Gießener Straße 45, 35305 Grünberg

 

Datum und Zeit:

14.11.2024

09.00 – 17:00 Uhr (inkl. Mittagspause)

 

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 150,00 EUR und für Nichtmitglieder 230,00 EUR.

Der Seminarpreis beinhaltet auch die Verpflegung.

 

Zielgruppe:

Verwaltungsbedienstete/Vollstreckungs-/Vollziehungsbeamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind.

 

Zum Programm:

Mit der Umsetzung der Reform der Sachaufklärung wurde die Aufgabe der Abnahme der Vermögensauskunft in vielen Bundesländern den Vollstreckungsbehörden übertragen. Die Abnahme der Vermögensauskunft verlangt neben einem hohen Fachwissen Empathie und eine gute Menschenkenntnis. In dem eintägigen Seminar wird das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den jeweiligen landes-rechtlichen Vorschriften ausführlich erläutert.

Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung, sowie die Auskunfts- und Eintragungsverfahren in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis bei den zentralen Vollstreckungsgerichten (ZenVG) umfassend vorgestellt und veranschaulicht.

 

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Durchführung des Abnahmeverfahrens der Vermögensauskunft
  • aktuelle Rechtsprechung zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Zusatzfragen über den amtlichen Vordruck hinaus
  • Die Verzeichnisse des zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG)
  • technische und personelle Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft und Anpassung der Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung
  • Übungen, Diskussion anhand von Fallbeispielen und Erfahrungsaustausch
  • Voraussetzungen für die Meldung an das zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG)
  • Die Datenübermittlung an das ZenVG
  • Das besondere elektronische Behörden-postfach (BeBPo)
  • Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis
  • Übungen, Anregungen und Erfahrungsaustausch

 

Ziele des Seminars:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen neben den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahrensweg zur Abnahme der Vermögensauskunft die Auswertungsmöglichkeiten des Vermögensverzeichnisses und deren effektive Umsetzung durch gezielte Vollstreckungsmaßnahmen sowie weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung. Außerdem werden das Antragsverfahren zur Einsichtnahme und Einlieferung in die amtlichen Verzeichnisse, das Meldeverfahren und die Wege der Datenübermittlung umfassend dargestellt. Daneben erhalten Sie viele praktische Tipps und wichtige Kontaktdaten.

 

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Anmeldeverfahren und -bedingungen

Anmeldungen zu den Seminaren erbitten wir bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung, ausschließlich über das untenstehende Buchungsformular.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied Tina Bartmann

Tel.: 06062/70-237, Mail: tina.bartmann@kassenverwalter.de

Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind – auch bei den Online-Angeboten!

Melden Sie sich daher bitte frühzeitig an.

 

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

 

Stornobedingungen

Die Anmeldung ist verbindlich!

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 1 Woche vor Beginn des Seminars möglich. Wenden Sie sich hierzu direkt an Tina Bartmann (tina.bartmann@kassenverwalter.de).

Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn müssen wir leider 100 % der Gebühr berechnen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, kurzfristig eine Ersatzperson zu benennen.

Melden Sie sich bitte in jedem Fall ab, auch wenn Sie keine Ersatzperson benennen können – manchmal haben wir Wartelisten und können so einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen (in dem Fall stornieren wir Ihre Buchung auch kurzfristig kostenfrei).

 

Hinweis zum Buchungsformular

  • Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
  • Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
  • Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
  • Sollten Sie die Buchungsbestätigung oder die Rechnung an eine andere E-Mailadresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
  • Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.

Vielen Dank!

Seminar HE-015/2024 „Abnahme der Vermögensauskunft – vom Verfahren bis zum Vollstreckungserfolg“

Buchung

Ticket-Typ Preis Plätze
Nicht-Mitglieder €230,00
Mitglieder €150,00