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Datum/Zeit
Date(s) - 13/09/2021
9:00 - 14:00

Kategorien


Zielgruppe:

Verwaltungsbedienstete/Vollstreckungsbeamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind.

Zum Programm:

Mit der bundesweiten Umsetzung der Reform der Sachaufklärung wurde die Abnahme der Vermögensauskunft in Hessen optional den Vollstreckungsbehörden übertragen. Die Abnahme der Vermögensauskunft verlangt neben einem hohen Fachwissen Empathie und eine gute Menschenkenntnis. In dem Web-Seminar wird das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 27 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz ausführlich erläutert. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung umfassend vorgestellt und veranschaulicht.

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Durchführung des Abnahmeverfahrens Vermögensauskunft
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Vermögensauskunft
  • Zusatzfragen über den amtlichen Vordruck hinaus
  • Die amtlichen Verzeichnisse des zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG)
  • Voraussetzungen für die Meldung an das zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG)
  • Personelle Voraussetzungen und Anpassung der Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung
  • Weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung

Ziel des Web-Seminars:

Die Teilnehmenden erlernen neben den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahrensweg zur Abnahme der Vermögensauskunft die Auswertungsmöglichkeiten des Vermögensverzeichnisses und deren effektive Umsetzung durch gezielte Vollstreckungsmaßnahmen sowie weitere Möglichkeiten der vorgelagerten Sachaufklärung und Informationsermittlung.

Dozent: Uwe Fischer, Landesvorsitzender des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e. V. – Landesverband Niedersachsen

Allgemeine Bedingungen

Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 03.09.2021 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Web-Seminar 2021/10 “Abnahme der Vermögensauskunft” Teil 1 – vom Verfahren bis zum Vollstreckungserfolg

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.