Karte nicht verfügbar

Datum/Zeit
Date(s) - 20/09/2021
9:00 - 13:00

Kategorien


Zielgruppe:

Verwaltungsbedienstete/Vollstreckungsbeamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind.

Voraussetzung:

Teilnahme am Web-Seminar „Abnahme der Vermögensauskunft“ Teil 1 (Termin am Montag, den 13.09.2021)

Zum Programm:

In dem Web-Seminar wird das Verfahren zur Datenübermittlung an das zentrale Vollstreckungsgericht in Hünfeld (ZenVG) und die Einlieferung in die amtlichen Verzeichnisse (Vermögensverzeichnis und Schuldnerverzeichnis) ausführlich erläutert. Darüber hinaus wird auf die technischen Voraussetzungen eingegangen und das Antragsverfahren zur Einsichtnahme und Einlieferung von Daten bei dem ZenVG vorgestellt und veranschaulicht.

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Datenübermittlung an das ZenVG
  • EGVP und die Nachfolgeprodukte
  • Das Antragsverfahren zur Einsichtnahme und Einlieferung in die amtlichen Verzeichnisse des ZenVG
  • Das Meldeverfahren und die Datenübermittlung an das ZenVG
  • Praktische Tipps zur Datenspeicherung und wichtige Kontaktdaten

Ziel des Web-Seminars:

Die Teilnehmenden erlernen, neben den rechtlichen Grundlagen, über das Antragsverfahren zur Einsichtnahme und Einlieferung in die amtlichen Verzeichnisse, das Meldeverfahren und den Weg der Datenübermittlung. Daneben erhalten sie viele praktische Tipps und wichtige Kontaktdaten.

Dozent: Uwe Fischer, Landesvorsitzender des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e. V. – Landesverband Niedersachsen

Allgemeine Bedingungen

Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 10.09.2021 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Web-Seminar 2021/12 “Abnahme der Vermögensauskunft” Teil 2 – die Datenübermittlung an das zentrale Vollstreckungsgericht in Hünfeld

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.