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Datum/Zeit
Date(s) - 09/05/2022
9:00 - 14:00

Kategorien


Zielgruppe:

Verwaltungsbedienstete/Vollziehungsbeamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind oder neue Mitarbeitende, die erstmalig in diesem Segment tätig werden.

Zum Programm:

Die Tätigkeit im Bereich der Forderungsvollstreckung erfordert hohes Fachwissen in zahlreichen Rechtsgebieten, die sich mit öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Forderungsrealisierung befassen. In diesem Web-Seminar wird das Wissensfundament gelegt und die Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung systematisch und umfassend dargestellt. Es richtet sich an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (m/w/d), die im Forderungsmanagement und der Verwaltungsvollstreckung sowohl im Innen- und/oder Außendienst tätig sind. Die Teilnehmenden erhalten einen Gesamtüberblick über das Vollstreckungsrecht und können eventuell bereits gemachte Erfahrungen in das Seminar einbringen.

Schwerpunkte:

» Was ist eigentlich Zwangsvollstreckung? – Rechtsgrundlagen und Erläuterungen

» zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungsvollstreckung – was sind die Unterschiede?

» Die Voraussetzungen für eine Vollstreckungshandlung

» Die Arten der Zwangsvollstreckung und Ihre Beteiligten

» Die Aufgabenverteilung zwischen Innen- und Außendienst

» Die Reform der Sachaufklärung und die Informationsbeschaffung

» Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft im Kurzüberblick

» Tipps zur Optimierung des Vollstreckungsverfahrens – Übungen und Erfahrungsaustausch

Ziel des Web-Seminars:

Die Teilnehmenden erlernen neben den rechtlichen Grundlagen der Forderungsvollstreckung die zielgerichtete Informationsermittlung im Rahmen der Sachaufklärung und deren effektive Umsetzung durch gezielte Vollstreckungsmaßnahmen.

Dozent: Uwe Fischer, Landesvorsitzender des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter – Landesverband Niedersachsen e. V.

Allgemeine Bedingungen

Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 29.04.2022 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Web-Seminar 2022/05 „Grundlagen der Forderungsvollstreckung“ – Teil 1

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.