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Datum/Zeit
Date(s) - 18/01/2024
13:30 - 16:00

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Zum Programm:

Die Vollstreckungsbehörden der Städte und Gemeinden sind dafür zuständig, rückständige öffentliche Grundstückslasten durch Immobiliarvollstreckung beizutreiben.

Dazu sind Kenntnisse des Zwangsversteigerungsrechts nötig, um in diesem komplexen Vollstreckungsverfahren zum Erfolg zu kommen. Nur so kann das vom Gesetzgeber für die öffentlichen Grundstückslasten eingeräumte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend genutzt werden.

In dem Web-Seminar wird das Vorrecht der Gemeinde erläutert als auch die Frage erörtert, ob die Kommune ihre Forderungen besser durch Anmeldung im Verfahren eines anderen Gläubigers oder durch einen eigenen Zwangsversteigerungsantrag geltend machen kann. Es wird geklärt, wo die Vor- und Nachteile liegen.

Schwerpunkte:

  • Welche Ansprüche sind bevorrechtigt?
  • In welcher Rangklasse werden kommunale Forderungen bedient?
  • Anmeldung oder Betreiben – was ist besser?
  • Wie hoch ist das Kostenrisiko in einem Zwangsversteigerungsverfahren?

Dozent: Prof. Dipl.-Rpfl Rainer Goldbach, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Allgemeine Bedingungen

Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 10.01.2024 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Hinweis zum Buchungsformular

  • Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
  • Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
  • Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
  • Sollten Sie die Buchungsbestätigung oder die Rechnung an eine andere E-Mailadresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
  • Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.

Vielen Dank!

Web-Seminar HE-001/2024 „Kommunale Forderungen in der Zwangsversteigerung“

Buchung

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