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Datum/Zeit
Date(s) - 28/02/2023
9:30 - 11:30

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Eine Zwangsvollstreckung ist in aller Regel nur dann erfolgreich, wenn der Gläubiger die Vermögensverhältnisse des Schuldners kennt.

Um an entsprechende Informationen zu gelangen, hilft dem Gläubiger die als Zwangsvollstreckungsmaßnahme installierte Vermögensauskunft des Schuldners. Sie ermöglicht es, Erkenntnisse über das Schuldnervermögen zu erlangen, die für eine lohnende Zwangsvollstreckung benötigt werden.

Die hessischen Vollstreckungsbehörden dürfen im Verwaltungszwangsverfahren dem Schuldner die Vermögensauskunft entweder selbst abnehmen oder können den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme beauftragen.

In dem Seminar werden sowohl die Verfahrensabläufe bei der Vermögensauskunft geschildert, als auch der praktische Nutzen für die Vollstreckungsbehörden erörtert.

Schwerpunkte:

  • Die Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher
  • Das Verfahren der Vermögensauskunft im Behördenverfahren
  • Der praktische Nutzen des Verfahrens als Druckmittel
  • Das Vermögensverzeichnis
  • Einholung von Drittauskünften
  • Verhaftung des Schuldners

 Dozent: Prof. Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach

Allgemeine Bedingungen
Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 21.02.2023 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Web-Seminar HE-003/2023 “Die Vermögensauskunft als Mittel der Informationsbeschaffung”

Buchung

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