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Datum/Zeit
Date(s) - 30/01/2024
9:00 - 11:30

Kategorien


Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen von kommunalen Vollstreckungsbehörden.

Zum Programm:

Am 07.06.2023 trat das Gesetz zur Änderung des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) und anderer Rechtsvorschriften in Kraft. Die darin enthaltenen Neuerungen und Klarstellungen verbessern die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen und erleichtern die Digitalisierung der Prozesse in der Verwaltungsvollstreckung.

In dem Seminar werden die einzelnen Änderungen im Gesetz im Vergleich zu vorherigen Fassung besprochen sowie deren Hintergründe und die Auswirkungen auf die Vollstreckungspraxis erläutert. Besprochen werden ausschließlich inhaltliche Neuerungen. Redaktionelle Änderungen wie z.B. die Anpassung von Verweisen auf andere Gesetze werden nicht berücksichtigt.

Schwerpunkte:

  • Inhaltliche Änderungen im Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz
  • Auswirkungen auf die Praxis

Methodik:

Vortrag, Diskussionen

Bitte halten Sie das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der aktuell gültigen Fassung bereit.

Dozent: Robert Pelz, Stadt Frankfurt am Main, Fachberater für Vollstreckungs- und Insolvenzrecht beim Fachverband der Kommunalkassenverwalter Landesverband Hessen e.V.

Allgemeine Bedingungen

Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 22.01.2024 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Hinweis zum Buchungsformular

  • Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
  • Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
  • Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
  • Sollten Sie die Buchungsbestätigung oder die Rechnung an eine andere E-Mailadresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
  • Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.

Vielen Dank!

Web-Seminar HE-002/2024 „Die Änderungen im Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz”

Buchung

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