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Datum/Zeit
Date(s) - 25/06/2021
9:30 - 11:30

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Immer öfter sind die Vollstreckungsstellen der Städte und Gemeinden damit beschäftigt, rückständige Forderung durch Immobiliarvollstreckung beizutreiben.

Dazu sind Kenntnisse des Zwangsversteigerungsrechts wichtig, um in der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse zu erzielen. Nur so kann das vom Gesetzgeber für die öffentlichen Grundstückslasten eingeräumte und auf grundstückbezogene Benutzungsgebühren erweiterte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend genutzt werden.

In dem Web-Seminar wird sowohl das Vorrecht der Gemeinde erläutert als auch die Frage erörtert, ob die Kommune ihre Forderungen besser durch Anmeldung im Verfahren eines anderen Gläubigers oder durch einen eigenen Zwangsversteigerungsantrag geltend machen kann. Es wird geklärt, wo die Vor- und Nachteile liegen.

 Schwerpunkte des Web-Seminars:

  • Welche Ansprüche sind bevorrechtigt?
  • In welcher Rangklasse werden kommunale Forderungen bedient?
  • Anmeldung oder Betreiben – was ist besser?
  • Wie hoch ist das Kostenrisiko in einem Zwangsversteigerungsverfahren?

Dozent: Rainer Goldbach, Dipl.-Rpfl. (FH), Stadt Mörfelden-Walldorf

Allgemeine Bedingungen
Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 17.06.2021 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Web-Seminar 2021/07 “Zwangsversteigerung aus Sicht der kommunalen Vollstreckungsbehörden”

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.