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Datum/Zeit
Date(s) - 29/01/2019
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Gallushalle

Kategorien


Zielgruppe:
Mitarbeiter von öffentlichen Kassen, die in der täglichen Praxis oder als Fachaufsicht mit Zwangsvollstreckung in Berührung kommen.

Zum Programm:
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den vielfältigen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung durch die kommunale Vollstreckungsbehörde.

Zunächst werden die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem HessischenVwVG und der ZPO für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch öffentliche Kassen erörtert. Dabei wird insbesondere auf die Bescheiderstellung, die Zustellungsmöglichkeiten und andere vollstreckungsrechtlich relevante Themen eingegangen.

Anschließend erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die einzelnen Vollstreckungsmöglichkeiten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Außerdem werden Fragen der Teilnehmer aufgearbeitet und unter sachkundiger Moderation diskutiert.

 Schwerpunkte:

  • Was ist Zwangsvollstreckung?
  • Rechtsgrundlagen der Verwaltungsvollstreckung nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz und der ZPO
  • Ermittlung des Schuldnervermögens
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Sachpfändung
  • Forderungspfändung mit Schwerpunkt Lohn- und Kontenpfändung
  • Zwangssicherungshypothek
  • Zwangsversteigerung

Methoden: Vortrag mit Powerpoint-Präsentation, Diskussion

Dozent: Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach

Das Seminar findet in der Gallushalle, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg, statt und beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Der Seminarpreis beträgt für Mitglieder 100,00 € und für Nichtmitglieder 150,00 € pro Person und beinhaltet auch die Verpflegung.

Anmeldungen zu diesem Seminar erbitten wir bis spätestens 11.01.2019 über das Internet (siehe hierzu www.kassenverwalter.de; Landesverbände; Hessen; Fortbildung; Seminare). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied, Kollegin Gabriele Schmidtberger (Telefon 06428-707-155, Email-Adresse gabriele.schmidtberger@kassenverwalter.de) oder in Vertretung an Kollege Bernd Müller (Telefon 0661-102-1250, Email-Adresse bernd.mueller@kassenverwalter.de).

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 18.01.2019 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

2019/001: Das ganze Spektrum der Zwangsvollstreckung

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.