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Datum/Zeit
Date(s) - 28/03/2023
9:00 - 16:30

Veranstaltungsort
Gallushalle Grünberg

Kategorien


Zielgruppe:

Verwaltungsbedienstete/Vollstreckungs-/Vollziehungsbeamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind.

Zum Programm:

Mit der Umsetzung der Reform der Sachaufklärung wurde die Aufgabe der Abnahme der Vermögensauskunft in vielen Bundesländern den Vollstreckungsbehörden übertragen. Die Abnahme der Vermögensauskunft verlangt neben einem hohen Fachwissen Empathie und eine gute Menschenkenntnis. In dem eintägigen Seminar wird das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ausführlich erläutert. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung, sowie die Auskunfts- und Eintragungsverfahren in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis bei den zentralen Vollstreckungsgerichten (ZenVG) umfassend vorgestellt und veranschaulicht.

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Durchführung des Abnahmeverfahrens der Vermögensauskunft
  • aktuelle Rechtsprechung zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Zusatzfragen über den amtlichen Vordruck hinaus
  • Die Verzeichnisse des zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG)
  • technische und personelle Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft und Anpassung der Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung
  • Voraussetzungen für die Meldung an das zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG)
  • Die Datenübermittlung an das ZenVG
  • Das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo)
  • Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis
  • Übungen, Anregungen und Erfahrungsaustausch

Seminarziel:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen neben den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahrensweg zur Abnahme der Vermögensauskunft die Auswertungsmöglichkeiten des Vermögensverzeichnisses und deren effektive Umsetzung durch gezielte Vollstreckungsmaßnahmen sowie weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung. Außerdem werden das Antragsverfahren zur Einsichtnahme und Einlieferung in die amtlichen Verzeichnisse, das Meldeverfahren und die Wege der Datenübermittlung umfassend dargestellt. Daneben erhalten Sie viele praktische Tipps und wichtige Kontaktdaten.

Dozent:

Uwe Fischer, Landesvorsitzender des Fachverband der Kommunalkassenverwalter Landesverband Niedersachen e.V.

Das Seminar findet in der Gallushalle, Gießener Straße 45, 35305 Grünberg, statt und beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 16.30 Uhr. Der Seminarpreis beinhaltet auch die Verpflegung.

Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 17.03.2023 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100% des Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, die während der Veranstaltung gemacht werden (Werbung für den Landesverband, Illustration der Website). Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Landesverband jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Landesverbandes unterliegen.

 

Seminar HE-005/2023 “Abnahme der Vermögensauskunft – vom Verfahren bis zum Vollstreckungserfolg”

Buchung

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