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Datum/Zeit
Date(s) - 01/03/2024
8:30 - 13:00

Kategorien


Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde im Innen- und im Außendienst. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Zahlungsabwicklung sowie Finanzbuchhaltung, als auch Interessierte aus den Fachämtern, die sich mit der Festsetzung von Forderungen befassen.

Zum Programm:

Das Ziel des Seminars ist die Vermittlung eines Überblicks der Einnahmearten der Kommune und die Natur der jeweiligen Forderung (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich). Es soll ein Überblick zu den unterschiedlichsten Verjährungsfristen vermittelt werden. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf den Fristen nach AO, BGB und OWIG.

Weiterhin wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu beiden Forderungsarten ein Überblick zu Rechtsgrundlagen, Beginn der Frist, Hemmung und Unterbrechung der Verjährung, Ende und Rechtsfolge der Verjährung vermittelt.

Auch soll aufgezeigt werden, welche Folgen ein eröffnetes Insolvenzverfahren sowie ein beantragtes Zwangsversteigerungsverfahren auf die Verjährung von Forderungen hat.

Schwerpunkte:

  • Unterschiede zwischen den Forderungsarten (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich)
  • Unterschiede zwischen den einzelnen Verjährungsbegriffen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen
  • Rechtsgrundlagen
  • Beginn der Verjährungsfrist
  • Ende der Verjährungsfrist
  • Hemmung der Verjährungsfristen
  • Unterbrechung der Verjährungsfristen
  • Neubeginn der Verjährungsfristen
  • Rechtsfolge der eingetretenen Verjährung

Methodik:

Vortrag, Diskussion und Beispiele und Übungen

Dozent: Eric Hornickel, Kassenverwalter und Leiter der Vollstreckungsbehörde der “Finanzservicestelle Freudenberg”

Allgemeine Bedingungen

Die Web-Seminare finden in Echtzeit statt – sie werden nicht aufgezeichnet und somit stehen im Anschluss an unsere Web-Seminare keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.

Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Web-Seminar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 22.02.2024 möglich. Nach diesem Termin müssen wir leider 100 % des Web-Seminarpreises berechnen (natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen).

Hinweis zum Buchungsformular

  • Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
  • Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
  • Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
  • Sollten Sie die Buchungsbestätigung oder die Rechnung an eine andere E-Mailadresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
  • Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jeden Teilnehmenden einzeln an.

Vielen Dank!

Web-Seminar HE-005/2024 „Forderungsverjährung“

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.